Formular für Antrag als Neumitglied *
* Seit Einführung des neuen Waffengesetzes müssen Personen, welche ab dem 15.08.2019 eine Waffe über die kantonale Ausnahmebewilligung für Sportschützen ("ABK Sport") erworben haben, nach 5 Jahren einen Nachweis erbringen, dass sie die Waffen für das sportliche Schiessen verwenden. Dieser Nachweis kann über die Bestätigung einer Mitgliedschaft in einem Schiessverein, eine aktuelle SSV-Lizenz, OP- / FS-Einträge im militärischen Leistungsausweis oder Einträge von absolvierten Schiessanlässen in einem speziellen Formular erbracht werden.
Unser Scheissverein kann zu diesem Zweck jedem aktiven Vereinsmitglied eine Mitgliedbestätigung ausstellen, erwartet jedoch im Gegenzug, dass die Schützin / der Schütze mindestens einmal im Jahr bei uns im Pistolenstand vorbeikommen, um die obligatorischen Pflichtprogramme (OP und FS) zu absolvieren. Diese Schiessprogramme sind für die Teilnehmer/innen gratis und können an mehreren Terminen im Jahr absolviert werden (und auch nach den offiziellen Terminen bis Ende August noch nachgeschossen werden).