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Beitragsberechtigung Jungschützen mit der Pistole
Veröffentlicht von Eugen Pippo in News • 21.08.2010 14:13:17
Beitrag Zeitschrift Schiessen Schweiz - Ausgabe 16 August 2010

Gemäss Schiessverordnung VBS (512.311) Artikel 18 können zu den Bundesübungen auch Juniorinnen und Junioren zugelassen werden, welche einen Ausbildungskurs besuchen.

Damit Vereine, die Junioren ausbilden, auch in den Genuss der Beitragszahlungenfür die Jungschützen kommen, muss gemäss nachfolgendem Schema verfahren werden.

1. Vereine, die einen Nachwuchskurs Sportpistole durchführen, müssen neben dem Bundesprogramm 25m und dem Feldschiessen zwei weitere Programme (2x20 Schüsse) mit der Ordonnanzpistole schiessen

2. Die Kantonalschützenverbände müssen die Vereine, welche einen Nachwuchskurs (J+S-Kurs) angemeldet haben, dem Ressortleiter Jungschützen SSV melden.

3. Der Ressortleiter JS SSV meldet diese Vereine an die Sektion Schiesswesen des VBS.

4. Die Sektion Schiesswesen schaltet bei den betreffenden Vereinen in der VVA die Teilnehmerliste JS/JJ für Pistole frei.

5. Die Vereine erfassen im Rahmen der Berichterstattung (Schiessbericht) die Teilnehmer in der Teilnehmerliste JS/JJ Pistole der VVA. Die Kontroller erfolgt durch die Mitglieder der Schiesskommissionen.

Die Beitragsberechtigung umfasst alle Teilnehmer zwischen dem 17. und dem 20. Altersjahr, welche die beiden Bundesübungen und die zwei geforderten Programme (2x20 Schüsse) geschossen haben.

Walter Meer
Ressortleiter Jungschützen SSV

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Feldstich 2010
Veröffentlicht von Eugen Pippo in News • 10.08.2010 16:45:54
Gute Leistung vom Schützen Dennler Willi beim Feldstich
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Veröffentlicht von Eugen Pippo in News • 08.04.2010 09:16:28
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Schützenmeister neu mit WES
Veröffentlicht von Eugen Pippo in News • 23.03.2010 20:06:40
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